FAQs – gut zu wissen…

Psychotherapie bedeutet die „Behandlung der Seele“. Psychotherapie hilft seelische Störungen, wie auch körperliche Erkrankungen, die von der Seele beeinflusst sind zu behandeln.

Die Verhaltenstherapie ist eine spezielle Form Psychotherapie. Sie basiert auf dem Prinzip, dass ungünstige Verhaltensweisen und Denkmuster erlernt wurden und demnach auch wieder verlernt werden können. In der Verhaltenstherapie ist der Patient aktiv an seinem Heilungsprozess beteiligt, indem er neue Denk- und Verhaltensweisen einübt.

Zunächst findet ein Erstgespräch mit einem Therapeuten statt. In diesem schildert der Klient dem Therapeuten sein Anliegen, sodass der Therapiebedarf geklärt werden kann und besprochen werden kann, welche psychotherapeutischen Maßnahmen notwendig sind.
Daraufhin folgen 2 bis 4 so genannte Probatorische Sitzungen, in denen Therapeut und Klient „sich kennen lernen“ und eine therapeutische Beziehung aufbauen.
Im Anschluss daran beginnt die eigentliche Psychotherapie. Die Dauer der ambulanten Therapie richtet sich dann nach dem individuellen Behandlungsbedarf des Klienten.

Ausführlichere Informationen erhalten Sie hier.

Sofern eine Diagnose vorliegt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Behandlung.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie hier.

Alle gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die „psychotherapeutische Sprechstunde“ (Erstgespräch). Bei den privaten Krankenversicherungen sollte vor dem Termin geklärt werden, ob in den Versicherungsbedingungen eine ambulante Psychotherapie bezahlt wird.

Nach Vorliegen Ihrer Kontaktdaten werden wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für eine „psychotherapeutische Sprechstunde“ (Erstgespräch) vereinbaren.

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre Versichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte) mit.

Eine Einzeltherapiesitzung dauert i.d.R. 50 Minuten, Gruppensitzungen 100 Minuten.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir uns dies bis spätestens 48 Stunden vor Therapiebeginn mitzuteilen.

Vereinbarte Termine werden fest für Sie reserviert und können bei kurzfristigen nicht neu vergeben werden. Für den Verdienstausfall des Therapeuten wird ein  Ausfallhonorar privat in Rechnung gestellt (§§ 615 BGB). In beidseitigem Interesse bitten wir daher, uns die Absage rechtzeitig mitzuteilen.