Ablauf und Kostenübernahme einer Psychotherapie

Therapieablauf

Erstgespräch
Das Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) beinhaltet die Vorstellung des Patienten, die Schilderung Ihres Anliegens, diagnostische Abklärung sowie die Klärung des Therapiebedarfs und Besprechung welche psychotherapeutischen Maßnahmen notwendig sind.

Probatorik
Weitere 2 bis 4 Termine sind sog. Probatorische Sitzungen. Diese dienen zur Überprüfung und Bildung einer guten therapeutischen Beziehung. In der Regel werden in diesen Stunden die Anamnese und der Therapieplan erarbeitet.

Therapiedauer
Die Dauer einer ambulanten Psychotherapie richtet sich nach dem individuellen Behandlungsbedarf. Eine Kurzzeittherapie wird in 2 Blöcke mit jeweils 12 Sitzungen unterteilt. Bei einer Langzeittherapie sind weitere 35 Sitzungen möglich. Die Sitzungsdauer der Einzeltherapie liegt im Durchschnitt bei 50 Minuten pro Woche.
Eine Akuttherapie umfasst längstens 12 Sitzungen. Hierbei entfällt die Probatorik.

Kostenübernahme der Psychotherapie

Gesetzlich Versicherte
Sofern eine Diagnose vorliegt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Behandlung.

Ausfallhonorar
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir uns dies bis spätestens 48 Stunden vor Therapiebeginn mitzuteilen.
Vereinbarte Termine werden für Sie fest reserviert und können bei kurzfristigen Absagen nicht neu vergeben werden. Für den Verdienstausfall des Therapeuten wird ein Ausfallhonorar von in der Regel 50,56 EUR privat in Rechnung gestellt (§§ 615 BGB). In beidseitigem Interesse bitten wir daher, uns die Absage rechtzeitig mitzuteilen.

Was ist eine Psychotherapie und für wen ist sie sinnvoll?

Unter dem Begriff Psychotherapie werden Behandlungsformen psychischer und psychosomatischer Erkrankungen zusammengefasst, die von einem Facharzt oder einem psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt werden.

Die Psychotherapie beginnt wie oben beschrieben mit der Anamnese. In einem klärenden Gespräch werden zunächst Art und Umfang der psychischen Erkrankung ermittelt. Für den Patienten bedeutet dies zumeist, dass er sich erstmalig in vollem Umfang einem erfahrenen Therapeuten gegenüber öffnen und über seinen Leidensdruck sprechen kann.

Diagnose und Einschätzung des Therapiebedarfs erfolgen mit Berücksichtigung der wissenschaftlichen Standards und des individuellen Krankheitsverlaufs. Für die Diagnostik der zugrundeliegenden Störung stehen dem Psychotherapeuten verschiedene Klassifizierungsinstrumente zur Verfügung. Der Bedarf an Psychotherapie ergibt sich zudem aus der Schilderung des Patienten, da die Schwere der vorliegenden Erkrankung und die Dringlichkeit einer Psychotherapie immer auch vom persönlichen Erleben abhängen.

Typische psychische Erkrankungen, die wir im MVZ mit den Mitteln der Psychotherapie behandeln, sind

Burn-out und Depressionen,
Angststörungen und Zwangsstörungen,
Essstörungen,
Persönlichkeitsstörungen.

Aber auch psychosomatische Erkrankungen wie Schlafstörungen oder Störungen, die mit chronischem Schmerz verbunden sind, können Sie in einer Psychotherapie im MVZ Westend erfolgreich behandeln lassen. Alle Formen der Psychotherapie eignen sich zudem hervorragend als rasche Intervention bei akuten Lebenskrisen und Entwicklungsstörungen im jungen Erwachsenenalter.

Wer entscheidet über die Notwendigkeit und Durchführung der Psychotherapie im MVZ Westend?

Eine objektive Einordnung (Klassifikation) und Ihre subjektive Einschätzung ergeben zusammen die Grundlage dafür, ob wir Ihnen zu einer Psychotherapie raten. Sind Sie gesetzlich oder privat versichert, muss die Krankenkasse zudem der Kostenübernahme zustimmen. Als Selbstzahler entscheiden Sie in Übereinkunft mit dem die Anamnese durchführenden Therapeuten, ob und in welcher Dauer eine Psychotherapie erforderlich ist.

Fällt die Entscheidung zugunsten einer Psychotherapie aus, erstellen wir zudem einen individuellen Behandlungsplan, der die für Ihre Genesung erforderlichen Komponenten umfasst.